Maschinen aus China importieren

Mit Unterstützung der Agentur Frisch importieren Sie Maschinen unter Einhaltung aller EU Regularien. 

Import von Maschinen aus China

Maschinen unterliegen vielen Einfuhrbestimmungen

Der Import von Produkten aus China nach Deutschland ist an zahlreiche Beschränkungen und Regularien gebunden. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass derjenige, der das Produkt in die EU einführt, auch hierfür haftet. Der Hersteller aus China ist an dieser Stelle also meist raus aus der Verantwortung. Gerade bei Maschinen sind die gesetzlichen Beschränkungen komplex, sodass es sich lohnt, sich vorab über alle Richtlinien und Verordnungen zu informieren. Dazu zählen nicht nur die EU-Richtlinien für Maschinen, sondern auch die Elektroschrottverordnung sowie die Richtlinie zur Niederspannungstechnik. 

Die Agentur Frisch International Consulting GmbH & Co. KG ist Ihr Partner wenn Sie Maschinen rechtssicher aus China importieren möchten.  Sie erreichen uns per Email unter info@ag-frisch.de oder telefonisch unter 0049 – (0) 30 32 89 68 83.

Es sollte jeder, der Maschinen aus China importiert, die Hinweise der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsichtsämter zur Kenntnis nehmen. So kann sichergestellt werden, dass die bestellten Maschinen unter den gewünschten Umständen deutschen Boden erreichen – und komplikationslos abgesetzt werden können.   

Auf dem ersten Blick sind mit einem Maschinen-Import aus China viele Vorteile verbunden. So profitiert man vor allem von deutlich niedrigeren Kaufpreisen. In Bezug auf die Produktqualität muss der Kunde heute kaum noch Abstriche machen. Die größte Hürde, die man als Importeur zu nehmen hat, ist die Erfüllung der komplexen gesetzlichen Anforderungen. So dürfen seit dem 1. Januar 1995 nur Maschinen in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden, wenn diese den Maschinenrichtlinien der EU entsprechen. Bevor eine Maschine verkauft werden kann, ist der Produzent verpflichtet, festgelegte Bedingungen zu erfüllen, die in dieser Richtlinie gefordert werden. Dadurch, dass diese und andere Richtlinien bzw. Verordnungen ständig überarbeitet und tendenziell immer komplexer ausformuliert werden, ist es für den Kunden äußerst schwierig, dem Anforderungsprofil gerecht zu werden. Keinesfalls sollte man allerdings den Fehler machen und dem chinesischen Hersteller insoweit vertrauen, dass man sich um die Einhaltung der Regularien überhaupt nicht kümmert. Schließlich haftet immer derjenige, der die Maschine in der EU „in den Verkehr bringt“, also sie einführt.

Im Folgenden sollen die konkreten Richtlinien und Verordnungen, die vom Importeur speziell mit Blick auf Maschinen beachtet werden müssen, näher beleuchtet werden:

Einzuhaltende Richtlinien sind abhängig von der Produkteinstufung

Welche konkreten Richtlinien bei der Einfuhr von Produkten aus China zu beachten sind, ist abhängig vom Produkt selbst. So könnte bei Maschinen die Frage relevant sein, ob nur die EU-Maschinenrichtlinie oder außerdem die Niederspannungsrichtlinie oder die sogenannte EMV-Richtlinie (= bezieht sich auf elektromagnetische Verträglichkeit) herangezogen werden muss. Für die Einstufung des Produktes müssen Richtlinien jeweils auf deren Anwendungspflicht kontrolliert werden. In der neuen EU-Maschinenrichtlinie ist eine noch detailliertere Einstufung notwendig, die insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigt:

    Gesamtanzahl von Maschinen
    Besonders gefährliche Maschine (Anhang IV)
    Sicherheitsbauteil (Anhang V)
    Auswechselbare Ausrüstung
    Unvollständige Maschine

In der aktuellen EU-Richtlinie für Maschinen (2006/42/EG) ist genau festgelegt worden, was eine Maschine im Sinne dieser Richtlinie ist. Wichtig zu wissen ist, dass die Richtlinie nicht etwa konkrete Maßnahmen für bestimmte Produktgruppen regelt. Vielmehr legt sie übergreifende und grundlegende Anforderungen an die Sicherheit für den Geltungsbereich der EU. Ergänzt werden diese dann durch die weiteren Richtlinien und Verordnungen (siehe unten).                                                                                         

„Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist

•        eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt ist. Hierbei ist es unerheblich, ob die Maschine für sich allein funktionsfähig ist oder nicht.

•        eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für Hebevorgänge zusammenge- fügt sind und deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist.“

In der Maschinenrichtlinie ist außerdem die Rede davon, dass der Hersteller einer Maschine dafür Sorge zu tragen hat, dass eine Risikobeurteilung zum Zwecke der Erfüllung geltender Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutzanforderungen vorgenommen wird (siehe EN ISO 12100). Folgende Vorgaben müssen Hersteller bzw. Importeur vor Inverkehrbringen der Maschinen erfüllen:

•        Risikobeurteilung

•        CE-Kennzeichnung

•        Anforderungen der Maschinenrichtlinie aus Anhang l müssen erfüllt sein

•        Technische Dokumentation muss erstellt werden

•        Anleitung zum Betrieb bzw. zur Montage müssen erstellt und beigelegt werden

•        Konformitätsbewertungsverfahren muss durchgeführt werden (+ Erklärung beigefügt)

Elektroschrottverordnung: Importeure müssen Recyclingkosten übernehmen 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist zum Schutz von Gesundheit und Umwelt geschaffen worden. Darüber hinaus sollen die natürlichen Ressourcen, die häufig knapp sind, geschont werden. Ziel war es, die mehr als sechs Millionen Tonnen europaweit anfallenden Elektroschrott von der Umwelt fernzuhalten. Seit einigen Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit, ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenfrei an bestimmten meist kommunalen Sammelstellen zurückzugeben. Die Kosten für das Recycling tragen jeweils die Hersteller, Importeure, Exporteure und Vertreiber. Die Grundaussage der Verordnung ist, dass die eben Genannten für den gesamten Lebensweg der Elektronikgeräte verantwortlich sind. Diese Kosten sollte der Importeur in seiner Kalkulation also ebenfalls berücksichtigen.

Darüber hinaus gibt es ab 1. Juli 2006 eine Richtlinie, die die Verwendung von Quecksilber, Cadmium und Blei sowie spezielle bromierte Flammschutzmittel in Elektrogeräten verbietet, wenn es keine alternativen Stoffe gibt. Dementsprechend dürfen Maschinen mit derartigen Inhaltsstoffen grundsätzlich nicht von China nach Deutschland importiert werden. Zudem gilt seit Anfang 2007 ein Verbot für bestimmte Phhalaten (Weichmachern) in PVC-Spielzeugen und Kinderartikeln.

Zertifikate (z.B. Konformitätserklärung) oft obligatorisch

Bei der Einfuhr sämtlicher Produkte in den Geltungsbereich der EU ist der Sicherheitsfaktor natürlich von besonderer Relevanz. Viele Artikel dürfen nur mit einer Konformitätserklärung in die EU bzw. nach Deutschland eingeführt werden. In dieser Erklärung wird bescheinigt, dass das jeweilige Produkt den gültigen Vorschriften entspricht. Man kann sich entscheiden, ob man diese selbst abgeben oder von einer offiziellen Stelle wie dem TÜV ausstellen lassen möchte. Die Folge der Notwendigkeit einer Konformitätserklärung ist, dass die Produkte mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden müssen. Außerdem muss die Adresse des Import-Verantwortlichen auf dem Produkt zu finden sein. Die Beweislast liegt beim Importeur. Im Zweifel wird der Zoll das Produkt zunächst zur Prüfung einbehalten. Zudem ist der Importeur gut beraten, sich an weitergehende (freiwillige) Normen zu halten. So gehören Qualitätsstandards wie DIN, BS oder ISO fast zur Notwendigkeit, um den Käuferschutz sicherzustellen und damit letztendlich auch die Absatzzahlen zu befeuern. Aber Achtung: Oftmals sind Zertifikate (z.B. GS – 5 Jahre) in Bezug auf die Laufzeit begrenzt. Folglich sollte das Zertifikat unbedingt aktuell sein.

Niederspannungsrichtlinie gilt nur für bestimmte Produktgruppen

Für bestimmte Maschinen ist es zusätzlich zur bereits oben beschriebenen Maschinenrichtlinie notwendig, weitere Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehört insbesondere die Niederspannungsrichtlinie in ihrer aktuellsten Fassung 2014/35/EU. Diese gilt prinzipiell für elektrische Betriebsmittel, für Wechselstrom (zwischen 50 und 1.000 V) sowie für Gleichstrom (zwischen 75 und 1500 V). Es gibt aber auch einige Ausnahmen wie zum Beispiel Geräte, die in explosionsgefährlichen Bereichen verwendet werden, medizinische Geräte oder Stromzähler. Auch Betriebsmittel zur Nutzung von Flugzeugen, Eisenbahnen oder Schiffen sind nicht hiervon betroffen, sofern internationale Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen.

In der Niederspannungsrichtlinie selbst heißt es: „Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung des elektrischen Betriebsmittels mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglichen. (…) Sie enthalten: (1) Eine allgemeine Beschreibung des elektrischen Betriebsmittels (2) eine Liste der ganz oder teilweise angewandten Normen und (3) Beschreibung der gewählten Lösungsansätze“. Der Importeur hat also dafür Sorge zu tragen, dass bei Einfuhr der Maschinen die technischen Unterlagen vollständig vorliegen, um die Niederspannungsrichtlinien zu erfüllen. Konkret sollte an folgende Informationen gedacht werden:

•        Beschreibung der Maschine (Anleitung)

•        Ggfs. Schaltpläne oder Skizzen

•        Konformitätserklärung

•        Informationen bezüglich Herstellung, Konstruktion bzw. Betrieb (falls erforderlich)

Gerne können wir die Prüfung der Konformität der Maschine für Sie vornehmen, dazu finden Sie mehr Infos unter diesem Link

„Konformität von Maschinen aus China“

 

Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit

Beim Import von Maschinen kann des Weiteren die Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit im Rahmen der dazugehörigen Richtlinie 2014/30/EU von Relevanz sein. Diese gilt für sämtliche Maschinen, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden könnte. Auch diese Richtlinie gilt gegebenenfalls ergänzend zur EU-Richtlinie für Maschinen.

Haftungsfragen beim Maschinen-Import aus China

Das Produkthaftungsgesetz (ProdhaftG) regelt in Deutschland eindeutig, dass derjenige für die Funktionsfähigkeit der Maschine haftet, der diese in den Geltungsbereich des Gesetzes eingeführt hat (also regelmäßig der Importeur). Der Hersteller in China ist hier außen vor. Umso wichtiger ist es, dass sich der Importeur über die Qualität und Funktionsfähigkeit der Maschinen überzeugt, ehe er diese an seine Kunden in Deutschland ausliefert. Diesbezüglich gilt es seine besondere Aufmerksamkeit der Einhaltung von Gesundheits- und Umweltbestimmungen zu widmen – hier sind die Kontrollen und drohenden Bußgelder besonders streng bzw. hoch.

 

Berufsgenossenschaftliche Zertifizierungs- bzw. Prüfsystem (DGUV)

In Deutschland haben sich die Berufsgenossenschaften im Rahmen eines Prüf- und Zertifizierungssystems (DGUV Test) zusammengeschlossen. Ziel ist es, für die Produkte einen möglichst hohen Qualitätsstandard sicherstellen zu können. Für technische Arbeitsmittel sowie für verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände wird ein „GS-Zeichen“ vergeben, sofern die strengen qualitativen Anforderungen erfüllt werden konnten. Das DGUV-Testzeichen wird vergeben, wenn spezielle Bereiche einer Maschine detaillierter geprüft werden sollen (Vergabe auch an Teilmaschinen möglich). Selbstverständlich führt jedes vorhandene Testzeichen (DGUV oder GS) zu besseren Absatzmöglichkeiten des Importeurs. Dementsprechend sollte der Importeur sich im Vorfeld erkundigen, ob und welches der gewünschten Testzeichen zu den Qualitätsstandards, wie sie vom chinesischen Produzenten geliefert werden, möglich sind.

Fazit

In den zurückliegenden Jahren wurden von der EU-Kommission eine Vielzahl an Vorschriften erlassen, die sich auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz der Produkte beziehen. Da die Vergangenheit gezeigt hat, dass gerade aus China viele Produkte importiert wurden, die aus umwelt- oder gesundheitsrechtlicher Sicht bedenklich sind, haben sich die Vorschriften nun deutlich verschärft. Die Herausforderung für die Importeure von Maschinen aus China besteht nun darin, den komplexen Vorschriften (z.B. EU-Richtlinien, EU-Verordnungen) gerecht zu werden. Grundlage sind zunächst einmal die EU-Maschinenrichtlinien. Weiterhin sind je nach Produktgattung die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit, die Niederspannungsrichtlinie oder die Konformitätserklärung von Relevanz. Ebenfalls gilt es in den meisten Maschinen auf das Vorhandensein des CE-Zeichens zu achten.

 

Wie kompliziert ist der Import von Maschinen aus China?

Der Import von Maschinen aus China kann ein komplizierter Prozess sein, der eine sorgfältige Planung und Vorbereitung erfordert. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die den Import von Maschinen aus China kompliziert machen können, wie z.B. die unterschiedlichen technischen Standards und Anforderungen, die unterschiedlichen Zollvorschriften und -gebühren sowie die möglichen Sprachbarrieren.

Eine der Herausforderungen beim Import von Maschinen aus China besteht darin, dass China eigene technische Standards und Normen hat, die von anderen Ländern abweichen können. Bevor eine Maschine importiert werden kann, müssen die technischen Spezifikationen sorgfältig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den nationalen Standards des Importlandes entsprechen.

Ein weiteres Problem beim Import von Maschinen aus China sind die unterschiedlichen Zollvorschriften und Gebühren, die von Land zu Land variieren können. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die geltenden Zolltarife und Gebühren zu informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

Schließlich kann auch die Sprachbarriere ein Hindernis beim Import von Maschinen aus China darstellen. Es ist wichtig, mit den chinesischen Herstellern in Kontakt zu treten und eine klare Kommunikation aufzubauen, um sicherzustellen, dass die technischen Spezifikationen und Anforderungen verstanden und erfüllt werden.

Trotz all dieser Herausforderungen kann der Import von Maschinen aus China auch eine lohnende Möglichkeit sein, qualitativ hochwertige Maschinen zu einem günstigeren Preis zu erhalten. Es ist jedoch wichtig, die Risiken und Herausforderungen sorgfältig zu berücksichtigen und eine umfassende Planung und Vorbereitung durchzuführen, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

 

Über 5000 zufriedene Kunden.

 

Ich habe die Agentur Frisch beauftragt ein größeres Möbelstück in China produzieren zu lassen um es dann folglich nach Deutschland zu überführen. Per Mail erfolgte die ganze Zeit über eine reibungslose Kommunikation! Sehr schnelle und zuverlässige Antworten vermittelten mir ständig die Sicherheiten, die bei so einen Unterfangen unerlässlich sind. Jederzeit wurde mir durch den Bürokratiedschungel geholfen und dabei wurden keine Formulare vergessen oder falsch ausgefüllt. Sehr lobenswert!

 

Marco

Alles Top. Besser geht nicht. Beratung und Durchführung kann man nicht besser machen. Wir sind nach mehreren Bestellungen bei diesem Unternehmen mehr als zufrieden und setzen die Zusammenarbeit fort.

 

 

Simone L.